Rechtsprechung
BFH, 16.01.2002 - VIII B 96/01 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer
Nichtzulassungsbeschwerde - Divergenz - Aktenkundige Tatsache - Beweismittel - Positive Kenntnis
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Neue Tatsachen; nachträgliches Bekanntwerden
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (10) Neu Zitiert selbst (9)
- BFH, 28.04.1998 - IX R 49/96
Neue Tatsache bei Dienstpflichtverletzung des Beamten
Auszug aus BFH, 16.01.2002 - VIII B 96/01
Das bedeutet, dass sich das FA --außer den aktenkundigen Tatsachen-- die positive Kenntnis seines Vorstehers (…so ausdrücklich die BFH-Urteile vom 13. April 1989 IV R 20/88, BFH/NV 1990, 477;… vom 3. Mai 1991 V R 36/90, BFH/NV 1992, 221; vom 28. April 1998 IX R 49/96, BFHE 185, 370, BStBl II 1998, 458), des zuständigen Sachgebietsleiters und des zuständigen Sachbearbeiters zurechnen lassen muss. - BFH, 05.11.1970 - V R 71/67
Spinnweber-Zusatzsteuer - Entstehungsvoraussetzungen - Bekannte Sachverhalte - …
Auszug aus BFH, 16.01.2002 - VIII B 96/01
Dem Urteil vom 5. November 1970 V R 71/67 (BFHE 101, 156, BStBl II 1971, 220) liegt ein Fall zugrunde, in dem der zuständige Sachgebietsleiter der Vorsteher war. - BFH, 20.06.1985 - IV R 114/82
Bei Anwendung des § 173 AO 1977 ist Kenntnis der Veranlagungsstelle der …
Auszug aus BFH, 16.01.2002 - VIII B 96/01
Auch die vom FA zitierten Urteile vom 20. Juni 1985 IV R 114/82 (BFHE 143, 520, BStBl II 1985, 492) und vom 1. Dezember 1967 VI 379/65 (BFHE 90, 485, BStBl II 1968, 145) betreffen keine Fälle einer positiven Kenntnis des Vorstehers eines FA oder eines Sachgebietsleiters, der für verschiedene Dienststellen zuständig war.
- BFH, 03.05.1991 - V R 36/90
Auszug aus BFH, 16.01.2002 - VIII B 96/01
Das bedeutet, dass sich das FA --außer den aktenkundigen Tatsachen-- die positive Kenntnis seines Vorstehers (…so ausdrücklich die BFH-Urteile vom 13. April 1989 IV R 20/88, BFH/NV 1990, 477; vom 3. Mai 1991 V R 36/90, BFH/NV 1992, 221; vom 28. April 1998 IX R 49/96, BFHE 185, 370, BStBl II 1998, 458), des zuständigen Sachgebietsleiters und des zuständigen Sachbearbeiters zurechnen lassen muss. - BFH, 12.10.1983 - II R 55/81
Kapitalverkehrsteuer - GmbH & Co. KG - Kapitalgesellschaft
Auszug aus BFH, 16.01.2002 - VIII B 96/01
So bezieht sich das vom FA angeführte Urteil vom 12. Oktober 1983 II R 55/81 (BFHE 139, 426, BStBl II 1984, 144) nicht auf den Fall einer positiven Kenntnis, wie sie das FG im Streitfall aufgrund des Vermerks des Vorstehers auf der sog. Kontrollmitteilung festgestellt hat, sondern nur auf die Frage der Zurechnung des Akteninhalts. - BFH, 01.12.1967 - VI 379/65
Kapitalgesellschaft - Gesellschaftskapital - Kapitalherabsetzung - Private …
Auszug aus BFH, 16.01.2002 - VIII B 96/01
Auch die vom FA zitierten Urteile vom 20. Juni 1985 IV R 114/82 (BFHE 143, 520, BStBl II 1985, 492) und vom 1. Dezember 1967 VI 379/65 (BFHE 90, 485, BStBl II 1968, 145) betreffen keine Fälle einer positiven Kenntnis des Vorstehers eines FA oder eines Sachgebietsleiters, der für verschiedene Dienststellen zuständig war. - BFH, 06.09.1962 - V 166/59 U
Bewertung einer Tatsache als neu
Auszug aus BFH, 16.01.2002 - VIII B 96/01
Nach dem Urteil vom 6. September 1962 V 166/59 U (BFHE 75, 623, BStBl III 1962, 494) ist eine Tatsache dann nicht neu, wenn sie dem Sachbearbeiter oder Sachgebietsleiter schon zuvor bekannt gewesen ist, auch wenn die Beamten die Kenntnis aus den Akten einer anderen Steuerart geschöpft haben, für deren Bearbeitung sie ebenfalls zuständig sind. - BFH, 13.04.1989 - IV R 20/88
Änderung eines bestandskräftigen Steuerbescheids
Auszug aus BFH, 16.01.2002 - VIII B 96/01
Das bedeutet, dass sich das FA --außer den aktenkundigen Tatsachen-- die positive Kenntnis seines Vorstehers (so ausdrücklich die BFH-Urteile vom 13. April 1989 IV R 20/88, BFH/NV 1990, 477;… vom 3. Mai 1991 V R 36/90, BFH/NV 1992, 221; vom 28. April 1998 IX R 49/96, BFHE 185, 370, BStBl II 1998, 458), des zuständigen Sachgebietsleiters und des zuständigen Sachbearbeiters zurechnen lassen muss. - BFH, 10.07.1958 - IV 143/56 U
Vorliegen einer "neuen" Tatsache bei deren Bekanntsein bereits im Zeitpunkt der …
Auszug aus BFH, 16.01.2002 - VIII B 96/01
In dem Urteil vom 10. Juli 1958 IV 143/56 U (BFHE 67, 239, BStBl III 1958, 365) hat der BFH die positive Kenntnis des Sachgebietsleiters als schädlich erachtet.
- BFH, 13.01.2011 - VI R 61/09
Keine Zurechnung von Kenntnissen der Oberbehörde im Rahmen des § 173 Abs. 1 AO - …
Daher wird eine Tatsache der Finanzbehörde bekannt, wenn diejenigen Personen, die innerhalb der zuständigen Finanzbehörde organisationsmäßig für die Bearbeitung des Steuerfalls berufen sind bzw. die den zu ändernden Steuerbescheid erlassen haben, positive Kenntnis darüber erlangen (BFH-Urteil vom 28. April 1998 IX R 49/96, BFHE 185, 370, BStBl II 1998, 458; BFH-Beschluss vom 16. Januar 2002 VIII B 96/01, BFH/NV 2002, 621, m.w.N.). - BFH, 13.12.2007 - IV B 167/06
Änderung eines Steuerbescheides wegen neuer Tatsachen: Kennenkönnen des FA aus …
Offenbar meint die Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin), der BFH-Beschluss vom 16. Januar 2002 VIII B 96/01 (BFH/NV 2002, 621) enthalte den Rechtssatz, eine Tatsache sei nicht neu, wenn der Sachgebietsleiter die Kenntnis aus den Akten einer anderen Steuer schöpfen könne, für deren Bearbeitung er ebenfalls zuständig ist; eine tatsächliche subjektive Kenntnis sei dabei nicht erforderlich.Hinzu kommt, dass dem BFH-Beschluss in BFH/NV 2002, 621 der von der Klägerin formulierte Rechtssatz nicht zu entnehmen ist.
Vielmehr unterscheidet der Beschluss die aktenkundigen Tatsachen einerseits und die positive Kenntnis des Vorstehers oder Sachgebietsleiters andererseits (BFH/NV 2002, 621, 622).
- BFH, 14.11.2007 - XI R 48/06
Widerruf der Zustimmung zum Realsplitting bei Veranlagung der geschiedenen …
Unter diesen Umständen läge ein nachträgliches Bekanntwerden nur dann nicht vor, wenn vor Erlass der erstmaligen Steuerbescheide der Vorsteher des FA positive Kenntnis des Widerrufs der Zustimmung erlangt hätte oder wenn derselbe Sachgebietsleiter für beide Veranlagungsbezirke zuständig gewesen wäre und positive Kenntnis erlangt hätte (vgl. BFH-Beschluss vom 16. Januar 2002 VIII B 96/01, BFH/NV 2002, 621, m.w.N.; Loose in Tipke/ Kruse, Abgabenordnung, Finanzgerichtsordnung, § 173 AO Rz 38).
- BFH, 13.01.2011 - VI R 63/09
Keine Zurechnung von Kenntnissen der Oberbehörde im Rahmen des § 173 Abs. 1 AO - …
Daher wird eine Tatsache der Finanzbehörde bekannt, wenn diejenigen Personen, die innerhalb der zuständigen Finanzbehörde organisationsmäßig für die Bearbeitung des Steuerfalls berufen sind bzw. die den zu ändernden Steuerbescheid erlassen haben, positive Kenntnis darüber erlangen (BFH-Urteil vom 28. April 1998 IX R 49/96, BFHE 185, 370, BStBl II 1998, 458; BFH-Beschluss vom 16. Januar 2002 VIII B 96/01, BFH/NV 2002, 621, m.w.N.). - BFH, 13.01.2011 - VI R 62/09
Keine Zurechnung von Kenntnissen der Oberbehörde im Rahmen des § 173 Abs. 1 AO - …
Daher wird eine Tatsache der Finanzbehörde bekannt, wenn diejenigen Personen, die innerhalb der zuständigen Finanzbehörde organisationsmäßig für die Bearbeitung des Steuerfalls berufen sind bzw. die den zu ändernden Steuerbescheid erlassen haben, positive Kenntnis darüber erlangen (BFH-Urteil vom 28. April 1998 IX R 49/96, BFHE 185, 370, BStBl II 1998, 458; BFH-Beschluss vom 16. Januar 2002 VIII B 96/01, BFH/NV 2002, 621, m.w.N.). - FG Saarland, 13.03.2013 - 2 K 1499/09
Zurechnung der Kenntnis einer Behörde
Danach hat eine Behörde von einer bestimmten Tatsache positive Kenntnis, wenn diejenigen Personen, die innerhalb der zuständigen Finanzbehörde organisationsmäßig für die Bearbeitung des Steuerfalls berufen sind bzw. die den zu ändernden Steuerbescheid erlassen haben, positive Kenntnis darüber erlangen (BFH vom 28. April 1998 IX R 49/96, BStBl II 1998, 458; BFH vom 16. Januar 2002 VIII B 96/01, BFH/NV 2002, 621, m.w.N.). - FG Niedersachsen, 06.09.2022 - 13 K 39/21
Erfassen von Mieteinnahmen, die einem Zwangsverwalter direkt zugeflossen sind, …
Eine Tatsache wird der Finanzbehörde bekannt, wenn diejenigen Personen, die innerhalb der zuständigen Finanzbehörde organisationsmäßig für die Bearbeitung des Steuerfalls berufen sind bzw. die den zu ändernden Steuerbescheid erlassen haben, positive Kenntnis darüber erlangen (BFH-Beschluss vom 16. Januar 2002 VIII B 96/01, BFH/NV 2002, 621, Rz. 2 bei juris;… BFH-Urteil vom 28. April 1998 IX R 49/96, BFHE 185, 370, BStBl II 1998, 458, Rz. 20 bei juris). - BFH, 25.07.2003 - XI B 202/02
Übertragung auf den Einzelrichter
Der BFH hat in ständiger Rechtsprechung zu § 173 Abs. 1 Nr. 1 der Abgabenordnung (AO 1977) entschieden, dass die Tatsachen oder Beweismittel denjenigen Personen nachträglich bekannt geworden sein müssen, die innerhalb der zuständigen Finanzbehörde dazu berufen sind, den betreffenden Steuerfall zu bearbeiten (BFH-Beschluss vom 16. Januar 2002 VIII B 96/01, BFH/NV 2002, 621, m.w.N.). - FG Berlin-Brandenburg, 03.12.2013 - 13 K 13092/12
Abrechnungsbescheid vom 26.03.2012
Danach hat eine Behörde von einer bestimmten Tatsache positive Kenntnis, wenn diejenigen Personen, die innerhalb der zuständigen Finanzbehörde organisationsmäßig für die Bearbeitung des Steuerfalls berufen sind bzw. die den zu ändernden Steuerbescheid erlassen haben, positive Kenntnis darüber erlangen (vgl. BFH, Beschluss vom 16. Januar 2002 -VIII B 96/01-, BFH/NV 2002, 621 m.w.N.). - FG Rheinland-Pfalz, 31.01.2012 - 5 K 1773/09
Besteuerung von Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit nach DBA Luxemburg
Die im jeweiligen Streitfall relevanten Tatsachen oder Beweismittel müssen dem sachlich und örtlich zuständigen Finanzamt und hier den zur Steuerfestsetzung berufenen Personen, d. h. dem Vorsteher des Finanzamtes, dem Sachgebietsleiter und dem zuständigen Sachbearbeiter nachträglich bekannt geworden sein (BFH-Beschluss vom 16. Januar 2002, VIII B 96/01, BFH/NV 2002, 621 m. w. N.).